PRÜFEN DER ZAHLUNGEN
Prüfe, ob die vereinbarten Zahlungen auch wirklich geleistet werden. Die Vorsorgeleistung wird generell durch den Arbeitgeber gezahlt. Bist Du dir nicht sicher, ob Dein Arbeitgeber in die Freizügigkeitseinrichtung einzahlt, kannst Du einen Blick auf Deine Lohnabrechnungen werfen.
Hier müssen die Vorsorgeleistungen entsprechend vermerkt sein. Die Höhe der Freizügigkeitsleistung hängt immer davon ab, wie viel Geld auf diese Art und Weise über die Jahre hinweg eingezahlt wurde. Nicht irrelevant sind zudem die Zinsen, die sich im Laufe der Zeit verändern können, wodurch sich das Guthaben positiv und negativ entwickeln kann.